Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ahaa! Fahrschule Bern
Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Ahaa! Fahrschule GmbH (nachfolgend „Ahaa! Fahrschule“ oder „Fahrschule“), insbesondere für Fahrstunden in Bern, Prüfungsvorbereitung, Probelektionen, Fahrstunden-Pakete sowie Kurse wie Nothelferkurs und VKU.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit kann in diesem Text eine Form verwendet werden. Alle Geschlechter sind selbstverständlich gleichermassen angesprochen.
Inhalt
- 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
- 2. Fahrunterricht (Fahrstunden)
- 3. Terminbuchung, Verschiebung und Ausfälle
- 4. Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
- 5. Fahrzeuge, Ausrüstung, Dashcam/Tracking
- 6. Alkohol, Drogen, Medikamente, Fahrfähigkeit
- 7. Versicherung und Administrationspauschale
- 8. Preise, Pakete und Gültigkeit
- 9. Zahlungsbedingungen und Mahnungen
- 10. Praktische Prüfung und Prüfungspauschale
- 11. Kurse und Veranstaltungen (Nothelferkurs, VKU etc.)
- 12. Ausschluss vom Unterricht
- 13. Haftung
- 14. Datenschutz
- 15. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Angebote der Ahaa! Fahrschule GmbH. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Dienstleistung (z. B. Fahrstunde, Probelektion, Kursplatz) anmeldet bzw. bucht und die Fahrschule die Buchung bestätigt (mündlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, SMS oder WhatsApp).
2. Fahrunterricht (Fahrstunden)
2.1 Fahrlehrer und Ausbildung
Der Fahrunterricht wird durch qualifizierte Fahrlehrer (ggf. inkl. Praktikanten in Ausbildung) durchgeführt. Sofern ein Praktikant eigenständig Unterricht erteilt, wird der Kunde vorgängig informiert.
2.2 Lektionsdauer, Inhalte
Eine Fahrlektion dauert in der Regel 45 Minuten, eine Doppellektion 90 Minuten. Instruktionen, Erläuterungen sowie Abschlussbesprechung sind in der Lektionszeit enthalten. Abweichende Dauern können vereinbart werden; die Verrechnung erfolgt proportional.
2.3 Probelektion
Eine vergünstigte Probelektion (45 Minuten) ist möglich, sofern sie vorab als solche vereinbart wird. Sofern eine Administrations-/Versicherungspauschale erhoben wird, fällt diese grundsätzlich erst ab der zweiten Fahrlektion an.
2.4 Lernfahrausweis
Ein gültiger Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzuführen. Ist der Lernfahrausweis nicht vorhanden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ein allfälliges Abholen des Ausweises erfolgt auf Zeit des Kunden.
3. Terminbuchung, Verschiebung und Ausfälle
3.1 Buchungskanäle
Fahrlektionen können über die Website, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über weitere von der Fahrschule akzeptierte Kanäle vereinbart werden. Eine Buchung wird verbindlich, sobald die Fahrschule den Termin bestätigt.
3.2 Verschiebung/Absage durch die Fahrschule
Die Ahaa! Fahrschule bemüht sich, bestätigte Termine einzuhalten. Muss ein Termin aus organisatorischen Gründen verschoben oder abgesagt werden, informiert die Fahrschule den Kunden so früh wie möglich (in der Regel mindestens 24 Stunden vorher). Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
3.3 Technische Verfügbarkeit
Die Fahrschule betreibt Online- und Kommunikationskanäle sorgfältig, kann jedoch keine jederzeitige, störungsfreie Verfügbarkeit garantieren. Buchungen, die aufgrund technischer Störungen, Zahlungsproblemen oder fehlerhaften Kundendaten nicht oder verspätet verarbeitet werden, begründen keinen Leistungs- oder Schadenersatzanspruch.
4. Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
4.1 Fahrlektionen
Abmeldungen/Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgen. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die Fahrlektion vollständig verrechnet.
4.2 Verspätungen
Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich die Lektion entsprechend. Eine Preisreduktion erfolgt nicht.
5. Fahrzeuge, Ausrüstung, Dashcam/Tracking
5.1 Fahrschulfahrzeuge
Fahrlektionen werden grundsätzlich mit dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen durchgeführt (z. B. Doppelpedale, Fahrlehrerspiegel). In Ausnahmefällen kann ein Ersatzfahrzeug eingesetzt werden (z. B. Service, Panne). Daraus entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion.
5.2 Dashcam-Aufnahmen
Einzelne Fahrzeuge können mit Dashcams ausgestattet sein. Aufnahmen werden grundsätzlich nur temporär gespeichert und anschliessend automatisch überschrieben. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden keine Aufnahmen genutzt, gespeichert oder verwendet, auf denen der Kunde erkennbar ist (visuell oder akustisch). Eine Nutzung zu Schulungs-, Sicherheits- oder Marketingzwecken erfolgt ausschliesslich mit klarer, nachweisbarer Zustimmung.
5.3 Routen-/Telematikdaten
Einzelne Fahrzeuge können Systeme zur Routenaufzeichnung (z. B. zur Schulungsanalyse) enthalten. Solche Daten können dem Kunden zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt werden. Details und allfällige Einwilligungen richten sich nach der Datenschutzerklärung.
6. Alkohol, Drogen, Medikamente, Fahrfähigkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Motorfahrzeugs einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss oder anderweitiger Fahrunfähigkeit behält sich die Fahrschule vor, eine Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Die Lektion wird in diesem Fall vollumfänglich verrechnet.
7. Versicherung und Administrationspauschale
Zu Beginn der Fahrausbildung kann eine einmalige Administrations- und Versicherungspauschale erhoben werden. Diese beinhaltet administrative Leistungen sowie eine Versicherungsregelung gemäss Angebot/Preisliste (z. B. Reduktion eines Selbstbehalts in der Vollkasko, soweit vereinbart).
Für den persönlichen Unfallschutz ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich (z. B. Unfallversicherung). Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten ist – soweit gesetzlich vorgeschrieben – über die Fahrschule gedeckt.
8. Preise, Pakete und Gültigkeit
Die aktuellen Preise sind auf der Website bzw. in der Preisliste der Ahaa! Fahrschule ersichtlich. Die Fahrschule kann Fahrstunden-Pakete (z. B. 5er/10er) anbieten. Pakete sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
Paketguthaben sind ab Kaufdatum 24 Monate gültig. Nicht bezogene Leistungen verfallen nach Ablauf dieser Frist. In begründeten Fällen (z. B. längere Krankheit, Unfall, Militärdienst) kann die Gültigkeit nach Ermessen verlängert werden.
Restguthaben aus Paketen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Verrechnung mit anderen Dienstleistungen kann ausgeschlossen werden.
9. Zahlungsbedingungen und Mahnungen
Fahrlektionen sind – soweit möglich – vor Beginn bargeldlos zu bezahlen. Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben werden. Die Fahrschule kann weitere Fahrlektionen aussetzen, solange offene Forderungen bestehen.
10. Praktische Prüfung und Prüfungspauschale
Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel über die Fahrschule, sobald aus Sicht des Fahrlehrers die Prüfungsreife gegeben ist und (falls erforderlich) der VKU absolviert wurde. Kunden, die früher an die Prüfung möchten, können sich selbst mit einem eigenen Fahrzeug anmelden.
Offene Rechnungen müssen vor der Prüfungsanmeldung bzw. vor Prüfungsantritt vollständig beglichen sein. Die Fahrschule kann die Prüfungsbegleitung ablehnen, sofern offene Forderungen bestehen.
Für die Prüfungsbegleitung (inkl. Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) kann eine standortabhängige Prüfungspauschale erhoben werden. Gebühren des Strassenverkehrsamts sind nicht Bestandteil der Prüfungspauschale und werden separat durch das Amt verrechnet.
11. Kurse und Veranstaltungen (Nothelferkurs, VKU etc.)
11.1 Mindest-/Maximalteilnehmer und Kursabsage
Für Kursangebote können minimale und maximale Teilnehmerzahlen festgelegt werden (z. B. Nothelferkurs, VKU). Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen (z. B. Ausfall Kursleitung, höhere Gewalt) kann die Fahrschule Kurse absagen, verschieben, zusammenlegen oder den Durchführungsort ändern. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet oder auf Wunsch umgebucht.
11.2 Anmeldung und Bestätigung
Kursanmeldungen erfolgen in der Regel online und sind verbindlich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung (z. B. per E-Mail/SMS). Falls keine Bestätigung eintrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich zeitnah bei der Fahrschule zu melden (bitte auch Spam-Ordner prüfen).
11.3 Umbuchung
Für Umbuchungen können Fristen und Umtriebsgebühren gelten (z. B. VKU bis 72h vorher kostenlos, Nothelferkurs bis 48h vorher kostenlos; danach Zuschlag gemäss Preisliste). Die konkreten Konditionen werden bei der Buchung transparent kommuniziert.
11.4 Abmeldung/Stornierung
Für Abmeldungen können Fristen, Umtriebsgebühren oder der volle Kurspreis geschuldet sein. Abmeldungen müssen schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail/WhatsApp) erfolgen; mündliche Abmeldungen sind nicht verbindlich. Versäumte Kurse/Kursteile können nicht nachgeholt werden und müssen neu gebucht werden.
11.5 Krankheit/Unfall
Bei Krankheit oder Unfall kann ein Arztzeugnis verlangt werden, damit keine Kosten entstehen bzw. eine Kulanzregelung geprüft werden kann.
11.6 Kursbestätigungen
Kursbestätigungen (z. B. VKU) können je nach Vorgaben elektronisch an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt werden. Nothelfer-Zertifikate werden nach Kursabschluss gemäss den Kursbedingungen zur Verfügung gestellt.
11.7 Ausschluss vom Kurs
Die Kursleitung kann Teilnehmer aus wichtigen Gründen ausschliessen (z. B. Kursgeld nicht bezahlt, Fahrunfähigkeit, erhebliche Verspätung, fehlende Voraussetzungen wie nicht abgeschlossenes eLearning). Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
11.8 Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich Deutsch (Schweizerdeutsch/Hochdeutsch). Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, die Unterrichtssprache ausreichend zu verstehen.
11.9 Haftung bei Kursen
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen übernimmt die Fahrschule keine Haftung. Der Teilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich.
12. Ausschluss vom Unterricht
Die Fahrschule kann Kunden aus wichtigen Gründen vom Unterricht ausschliessen, insbesondere bei sicherheitsgefährdendem Verhalten, respektlosem Auftreten oder Zahlungsverzug. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
13. Haftung
Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
14. Datenschutz
Personendaten werden gemäss schweizerischem Datenschutzrecht bearbeitet. Details zur Bearbeitung, Aufbewahrung und zu allfälligen Einwilligungen (z. B. Dashcam/Telematik) sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
15. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
