Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ahaa! Fahrschue Bern (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf alle Dienstleistungen der Ahaa! Fahrschule, nachfolgend AF genannt. Der Vertrag tritt mit der Buchung einer Dienstleistung der AF in Kraft, sei es online, mündlich, telefonisch oder schriftlich. Gültig ab dem 1. Juni 2022.
Anmeldung
Anmeldungen über unser Online-Anmeldeformular sowie mündliche, telefonische und schriftliche Anmeldungen sind verbindlich. Abmeldungen müssen innerhalb der jeweils vorgegebenen Frist erfolgen (Kurse: 8 Tage im Voraus; Fahrstunden: 24 Stunden im Voraus). Andernfalls wird die gebuchte Leistung vollständig in Rechnung gestellt.
Erfolgt ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Abmeldung aufgrund von Krankheit oder Unfall, senden Sie uns Ihr Arztzeugnis innerhalb von 10 Tagen per E-Mail an info@ahaafahrschule.ch.
Bezahlung
Kurse sind jeweils zu Beginn bar zu begleichen. Fahrlektionen, einschließlich unserer Pakete, können bar, per Twint oder per Überweisung bezahlt werden.
Bei Fernbleiben von Kursen oder bei nicht fristgerechter Abmeldung werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt und müssen per Twint, Banküberweisung oder bar beglichen werden.
Sonderregelung für Aktionspreise:
Kombi-Angebote oder andere reduzierte Aktionspreise sind von Rückerstattungen ausgeschlossen. Eine Übertragung der gebuchten
Leistungen auf eine andere Person ist jedoch möglich.
Gewährleistungen
Die Fahrlehrer der AF sind staatlich anerkannte Fahrlehrer und besitzen die Fahrlehrerbewilligung, um Fahrunterricht und für die Fahrausbildung relevante Kurse zu erteilen.
Die AF beschäftigt auch Fahrlehrerpraktikanten. Die Praktikanten erteilen Fahrlektionen im Rahmen ihrer Ausbildung jeweils in Begleitung eines ausgebildeten Fahrlehrers. Der Praktikant gibt alleine Unterricht (Kurse und Fahrlektionen) mit dem Einverständnis des Fahrschülers/der Fahrschülerin.
Einhaltung der Gesetze
Der Fahrschüler/die Fahrschülerin verpflichtet sich, die Verkehrsgesetze bzw. die Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeugs (Alkoholkonsum, Drogen- und Medikamenteneinfluss) zu respektieren und einzuhalten. Werden diese gesetzlichen Bestimmungen missachtet oder besteht Verdacht auf Missachtung, behält sich die AF vor, Fahrlektionen zu verweigern oder abzubrechen. Die Kosten werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Entsteht während einer Fahrlektion eine Busse durch Eigenverschulden des Fahrschülers/der Fahrschülerin, so muss diese selbst bezahlt werden. Die AF wird keine Kostenerstattung vornehmen.
Versicherung / Administration
Zu Beginn der Fahrausbildung ist eine einmalige Pauschale von CHF 100.- zu entrichten. Diese dient zur Begleichung der Administrationsgebühren sowie für die Vollkaskoversicherung. Schäden durch Eigenverschulden, verursacht durch Drogen, Medikamente, Alkohol oder Übermüdung, sind von der Versicherung ausgeschlossen. Die Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache des Fahrschülers/der Fahrschülerin.
Lektionen
Eine Lektion dauert jeweils 45 Minuten, und eine Doppellektion 90 Minuten. Diese werden verbindlich gebucht und beginnen jeweils am Hauptstandort der AF, Schlossstrasse 124, 3008 Bern. Fahrlektionen können auch an weiteren Standorten begonnen werden, sofern dies im Voraus vereinbart wurde. Dies erfolgt auf Kosten des Schülers.
Die Lektionen werden in den eigenen Fahrschulautos der AF durchgeführt. In Absprache können auch eigene Fahrzeuge verwendet werden, sofern die Ausbildung anders nicht möglich ist.
Kurse
Die Nothelfer- sowie VKU-Kurse finden jeweils am Hauptort, Schlossstrasse 124, 3008 Bern, statt. Alle wichtigen Details bezüglich der Kurse sind auf der Website der AF festgehalten oder erfolgen nach der Anmeldung mit der Bestätigung.
Um die Kurse korrekt durchzuführen und die Lernfähigkeit zu gewährleisten, gibt es eine maximale Teilnehmerzahl von 12 Personen sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Kann diese Mindestanzahl von fünf Personen nicht eingehalten werden, werden die Kurse verschoben. Bei einer Verschiebung werden die Teilnehmer spätestens 2 Tage im Voraus in Kenntnis gesetzt.
Des Weiteren behält sich die AF das Recht vor, Kurse aus wichtigen organisatorischen Gründen zu verschieben, zusammenzulegen und/oder abzusagen.
Die Kursleiter/Instruktoren behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aus begründetem Anlass vom Kurs auszuschließen. Als Begründung gelten das Vergessen des Lernfahrausweises (falls nötig), das Nichtbezahlen des Kurses, unsittliches oder unmoralisches Verhalten usw.
Die Kursbestätigung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Kurses. Die Kursteilnehmer erhalten den Ausweis sofort, sofern die Kosten beglichen wurden.
Die AF schließt jegliche Haftung für anfallende oder entstandene Schäden aus. Die Kursbesucher/innen sind für die Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Die Teilnahme an den von AF organisierten Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem haftet die AF nicht für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände.
Fahrprüfung
Für die praktische Fahrprüfung werden die Schüler/innen vom AF-Fahrlehrer angemeldet, sobald dieser sie für bereit hält und der Schüler sicher im Verkehr fahren kann. Wenn die Anmeldung zur Fahrprüfung vorgezogen werden soll bzw. ohne Einverständnis des Fahrlehrers erfolgt, muss die Anmeldung sowie die Kontrollfahrt privat organisiert und durchgeführt werden.